Baumfällgenehmigung
Wer geschützte Bäume fällt oder stark und nicht nur pflegend verschneidet, benötigt eine Genehmigung. Fällungen sind grundsätzlich nur im Zeitraum Oktober bis Februar erlaubt. Die Genehmigung erfolgt, wenn einer der in § 5 der Baumschutzsatzung angegebenen Gründe vorliegt. Mit der Genehmigung werden Auflagen verbunden. In der Regel sind Ersatzpflanzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege i.V.m. der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Hohenmölsen und ihren Ortsteilen (Baumschutzsatzung).
Für diesen Antrag wird eine Gebühr nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) erhoben.
Bitte melden Sie sich zunächst an.