Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte
Vor Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechtes dürfen Grabstätten einschließlich der Grabmale und sonstiger Grabausstattungen nur nach vorheriger Zustimmung der Stadt Hohenmölsen entfernt werden. Die Einebnung darf nur durch zugelassene Dienstleister erfolgen. Für die gewerbliche Betätigung fällt eine Gebühr an.
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Stadt Hohenmölsen (Friedhofssatzung).
Für die Zustimmung zur Einebnung werden Gebühren nach der Bestattungsgebührensatzung erhoben.
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