Antrag auf Vergabe einer Hausnummer

Hausnummern werden i.d.R auf Antrag der Eigentümer vergeben. Die Hausnummernvergabe ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft. Hausnummern dienen der Orientierung im Stadtgebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion.

Rechtsgrundlage ist § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Hohenmölsen.

Für diesen Antrag wird eine Gebühr nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) erhoben.

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