Hundeanmeldung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) i.V.m. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Hohenmölsen (Hundesteuersatzung).
Für die Anmeldung wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AIIGO LSA) erhoben (25,- Euro). Der Steuersatz richtet sich nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung
Bitte melden Sie sich zunächst an.