Hundeummeldung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei Aufgabe der Hundehaltung, Abgabe des Hundes, Tod des Hundes oder Verlust des Hundes.
Mit diesem Antrag erfolgt außerdem eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister.
Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 4 Satz Hundegesetz (HundeG LSA).
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AIIGO LSA) an.
Bitte melden Sie sich zunächst an.