Antrag Niederschlagswasser

Die Stadt Hohenmölsen erhebt Nutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Niederschlagswasserentsorgungsanlage auf dem Stadtgebiet der Stadt Hohenmölsen und den Ortschaften Webau, Granschütz und Taucha.

Berechnungsmaßstab ist die an die Regenentwässerungsanlage angeschlossene Grundfläche. Die Grundfläche berechnet sich aus der angeschlossenen befestigten Fläche multipliziert mit dem jeweiligen Abflussbeiwert. Gebührenschuldner der Einleitgebühr ist, wer die öffentliche Niederschlagswasserentsorgungsanlage in Anspruch nimmt. Gebührenschuldner ist auch der Eigentümer des Grundstücks.

Bitte prüfen Sie, ob für das Grundstück eine Einleitgenehmigung vorhanden ist. Fehlt diese, ist eine solche zusätzlich zu beantragen. Für die Erteilung der Einleitgenehmigung wird eine
Gebühr von 29 Euro erhoben.

Rechtsgrundlage sind die §§ 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes SachsenAnhalt (KAG LSA) in Verbindung mit der Niederschlagswassergebührensatzung der Stadt Hohenmölsen.

Die Niederschlagswassergebühr wird jährlich erhoben. Für die Bearbeitung entstehen keine weiteren Gebühren.

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