Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

Wenn Sie eine öffentliche Fläche anders nutzen wollen, als üblich oder wenn Sie für eine Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

Rechtsgrundlage ist § 18 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA).

Für diesen Antrag werden Gebühren und Auslagen nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Hohenmölsen i.V.m. Verwaltungskostensatzung der Stadt Hohenmölsen erhoben.

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