Betreuungsvereinbarung Kindertageseinrichtung

Für die Betreuung von Kindern in einer städtischen Kindertageseinrichtung ist eine Anmeldung erforderlich. Ist das Kind noch nicht geboren, ist eine Voranmeldung möglich.

In einem Gespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung werden weitere Details besprochen. Schließlich wird mit Ihnen ein Betreuungsvertrag geschlossen.

Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Hohenmölsen.

Für die Betreuung werden Beiträge nach der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Hohenmölsen erhoben.

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