Antrag auf Einebnung einer Grabstelle

Das Nutzungsrecht für eine Grabstätte wird für einen bestimmten Zeitraum erworben und kann verlängert werden. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist.

Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Stadt Hohenmölsen (Friedhofssatzung).

Für die Verlängerung werden Gebühren nach der Bestattungsgebührensatzung erhoben.

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