Antrag auf Durchführung eines Lagerfeuers/Traditions- oder Brauchtumsfeuers

Wenn Sie ein Lager-, Traditions- oder Brauchtumsfeuer machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. Genehmigungsfrei sind kleine Lagerfeuer, d. h. Holzhaufen mit einer Höhe und Durchmesser von einem Meter.

Lager-, Traditions- oder Brauchtumsfeuer sind spätestens 14 Tage vor dem Entzünden zu beantragen.

Rechtsgrundlage ist § 11 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Hohenmölsen.

Für diesen Antrag wird eine Gebühr nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) erhoben.

Gilt nicht für das Verbrennen von Gartenabfällen!
Sofern eine gastronomische Versorgung angeboten wird, ist eine Anzeige zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß § 2 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.
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